Die Grafik zeigt AWGN–Kanalkapazitätskurven über der Abszisse $10 \cdot \lg (E_{\rm S}/{N_0})$:
$C_\text{Gauß}$: Shannonsche Grenzkurve,
$C_\text{BPSK}$: gültig für "Binary Phase Shift Keying" $\rm (BPSK)$.
Die beiden weiteren Kurvenverläufe $C_\text{rot}$ und $C_\text{braun}$ sollen in den Teilaufgaben (3) und (4) analysiert und möglichen Modulationsverfahren zugeordnet werden.
Der Lösungsvorschlag 3 entspricht dabei dem Fall "Zweier unabhängiger Gaußkanäle" mit jeweils halber Sendeleistung pro Kanal.
(2) Richtig sind die Lösungsvorschläge 1, 2 und 4:
Würde man $E_{\rm S}$ durch $E_{\rm B}$ ersetzen, so wäre auch die Aussage 3 richtig.
Für $E_{\rm B}/{N_0} < \ln (2)$ gilt nämlich $C_{\rm Gauß} ≡ 0$ und damit auch $C_{\rm BPSK} ≡ 0$.
(3) Richtig sind die Aussagen 2, 3 und 5:
Der rote Kurvenzug $C_{\rm rot}$ liegt stets oberhalb von $C_{\rm BPSK}$, aber unterhalb von $C_{\rm braun}$ und der Shannon–Grenzkurve $C_{\rm Gauß}$.
Die Aussagen gelten auch, wenn Kurven innerhalb der Zeichengenauigkeit für gewisse $E_{\rm S}/{N_0}$–Wertenicht zu unterscheiden sind.
Aus dem Grenzwert $C_{\rm rot}= 2 \ \rm bit/Kanalzugriff$ für $E_{\rm S}/{N_0} → ∞$ ergibt sich der Symbolumfang $M_X = |X| = 4$. Die rote Kurve beschreibt also die 4–ASK. $M_X = |X| = 2$ würde für die BPSK gelten.
Die 4–QAM führt genau zum gleichen Endwert „$\rm 2 \ bit/Kanalzugriff$”. Für kleine $E_{\rm S}/{N_0}$–Werte liegt aber die Kanalkapazität $C_{\rm 4–QAM}$ oberhalb der roten Kurve, da $C_{\rm rot}$ von der Gauß–Grenzkurve $C_2$ begrenzt wird, $C_{\rm 4–QAM}$ aber von $C_3$. Die Bezeichnungen $C_2$ und $C_3$ beziehen sich hierbei auf die Teilaufgabe (1).
Kanalkapazitätsgrenzen für BPSK, 4–ASK und 8–ASK
(4) Richtig sind die Lösungsvorschläge 1, 2 und 5:
Aus dem braunen Kurvenverlauf erkennt man die Richtigkeit der beiden ersten Aussagen.
Die 8–PSK mit I– und Q–Komponente – also mit $K = 2$ Dimensionen – liegt für kleine $E_{\rm S}/{N_0}$–Werte etwas oberhalb der braunen Kurve ⇒ die Antwort 3 ist falsch.
In der Grafik sind auch die beiden 8–ASK–Systeme gemäß den Vorschlägen 4 und 5 als Punkte eingezeichnet.
Der violette Punkt liegt über der $C_{\rm 8–ASK}$. $R = 2.5$ und $10 \cdot \lg (E_{\rm S}/{N_0}) = 10 \ \rm dB$ reichen nicht, um die 8–ASK fehlerfrei zu decodieren ⇒ $R > C_{\rm 8–ASK}$ ⇒ Kanalcodierungstheorem wird nicht erfüllt ⇒ Antwort 4 ist falsch.
Reduziert man aber die Coderate bei gleichem $10 \cdot \lg (E_{\rm S}/{N_0}) = 10 \ \rm dB$ auf $R = 2 < C_{\rm 8–ASK}$ ⇒ gelber Punkt, so wird das Kanalcodierungstheorem erfüllt ⇒ Antwort 5 ist richtig.