Beispiel: Betrachtet man die beiden Ereignisse A = „dieAugenzahl ist größer oder gleich 5” = {5, 6} und B = „die Augenzahl ist geradzahlig” = {2, 4, 6}, so beinhaltet die Vereinigungsmenge die Elemente {2, 4, 5, 6}. Die Wahrscheinlichkeiten sind Pr(A) = 2/6, Pr(B) = 3/6 und Pr(A ∪ B) = 4/6. Die untere und die obere Schranke gemäß den hier angegebenen Ungleichungen ergeben sich zu 3/6 und 5/6.