Abschnitt: 1.3 Statistische Abhängigkeit und Unabhängigkeit
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Bedingte Wahrscheinlichkeit (1)

Bestehen zwischen den zwei Ereignissen A und B statistische Bindungen, so ist durch die (unbedingten) Wahrscheinlichkeiten Pr(A) und Pr(B) der Sachverhalt im statistischen Sinne nicht eindeutig beschrieben. Man benötigt dann vielmehr noch so genannte bedingte Wahrscheinlichkeiten.
Definition: Für die bedingte Wahrscheinlichkeit von A unter der Bedingung B gilt:
In gleicher Weise gilt für die bedingte Wahrscheinlichkeit von B unter der Bedingung A:
Verknüpft man diese beiden Gleichungen, so ergibt sich der Satz von Bayes:
Im Folgenden sind einige wichtige Eigenschaften von bedingten Wahrscheinlichkeiten zusammengestellt:
  • Auch eine bedingte Wahrscheinlichkeit liegt stets zwischen 0 und 1 einschließlich dieser beiden Grenzen: 0 ≤ Pr(A | B) ≤ 1.

  • Kann die Bedingung B als konstant angesehen werden, so gelten alle im Kapitel 1.2 für die unbedingten Wahrscheinlichkeiten angegebenen Rechenregeln auch weiterhin.
 
 

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