Abschnitt: 1.2 Mengentheoretische Grundlagen
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Disjunkte Mengen

Das nachfolgende Bild zeigt zwei disjunkte Mengen A und B im Venndiagramm.

Definition: Zwei Mengen A und B bezeichnet man als disjunkt oder miteinander unvereinbar, wenn es kein einziges Element gibt, das sowohl in A als auch in B enthalten ist.
In diesem Sonderfall gelten die folgenden Aussagen:
  • Die Schnittmenge zweier disjunkter Mengen A und B ergibt stets die leere Menge:
  • Die Wahrscheinlichkeit der Vereinigungsmenge zweier disjunkter Mengen A und B ist immer gleich der Summe der beiden Einzelwahrscheinlichkeiten:
Beispiel: Die Mengen A = „die Augenzahl ist kleiner als 3” = {1, 2} und B = „die Augenzahl ist größer als 3” = {4, 5, 6} sind zueinander disjunkt, da sie kein einziges gemeinsames Element beinhalten. Die Wahrscheinlichkeit der Vereinigungsmenge {1, 2, 4, 5, 6} ist dementsprechend 5/6.
 
 

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