Demodulatoren können in folgender Weise klassifiziert werden:
Definition: Man bezeichnet einen Demodulator als kohärent, wenn er zur Rekonstruktion des Nachrichtensignals neben der erforderlichen Frequenzsynchronität auch genaue Informationen über die Phase des sendeseitigen Trägersignals benötigt.
Ist diese Phaseninformation nicht erforderlich, so spricht man von einem
inkohärenten Demodulator.
Beispiel für einen inkohärenten (oder nichtkohärenten) Demodulator ist derHüllkurvendemodulatorgemäßKapitel 2.3.Ein zweites Beispiel zeigt das nachfolgende Blockschaltbild.
Zu dieser Anordnung ist Folgendes zu bemerken:
Im Gegensatz zur
Quadratur–Amplitudenmodulationwird hier die Orthogonalität zwischen Cosinus– und Sinusfunktion nicht zur gleichzeitigen Übertragung eines zweiten Quellensignals herangezogen, sondern zur Vereinfachung der Empfängereinrichtung genutzt.
Die empfängerseitigen Trägersignale können gegenüber den Trägersignalen beim Sender einen beliebigen und auch zeitabhängigen Phasenversatz ΔϕT aufweisen, so lange die Phasendifferenz zwischen den beiden Zweigen weiterhin genau 90° beträgt.
Der Grund hierfür ist, dass für die beiden Signale im oberen und unteren Zweig – jeweils nach dem Multiplizierer und der Tiefpassfilterung – gilt:
Damit ist gewährleistet, dass das Sinkensignal υ(t) unabhängig vom Phasenversatz ΔϕT mit dem Quellensignal q(t) übereinstimmt:
Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit – also für das Ergebnis υ(t) = q(t) – ist allerdings, dass zu allen Zeiten q(t) ≥ 0 ist. Bei einem analogen Nachrichtensystem könnte man diesen Sachverhalt beispielsweise mit dem Modulationsverfahren „ZSB–AM mit Träger” erzwingen.
Angewandt wird diese Form von nichtkohärenter Demodulation – oder Modifikationen hiervon – vorwiegend bei digitalen Modulationsverfahren, worauf im