Abschnitt: 3.7 Optimale Empfängerstrategien
Seite: 3 von 6

 
 

ML–Entscheidung bei Gaußscher Störung

Wir setzen nun voraus, dass sich das Empfangssignal r(t) additiv aus einem Nutzsignal s(t) und einem Störanteil n(t) zusammensetzt, wobei die Störung als gaußverteilt und weiß angenommen wird (Beispiel: AWGN–Rauschen):
Eventuelle Kanalverzerrungen werden zur Vereinfachung bereits dem Signal s(t) beaufschlagt.
Die notwendige Rauschleistungsbegrenzung wird durch einen Integrator realisiert; dies entspricht einer Mittelung der Rauschwerte im Zeitbereich. Begrenzt man das Integrationsintervall auf den Bereich t1 bis t2, so kann man für jede Quellensymbolfolge Qi eine Größe Wi ableiten, die ein Maß für die bedingte Wahrscheinlichkeit Pr(r(t)|Qi) darstellt:
Diese Entscheidungsgröße Wi kann über die k–dimensioniale Verbundwahrscheinlichkeitsdichte der Störungen (mit k → ∞) und einigen Grenzübergängen hergeleitet werden. Die Gleichung lässt sich wie folgt interpretieren:
  • Die Integration dient der Rauschleistungsbegrenzung. Werden vom ML–Detektor N Binärsymbole gleichzeitig entschieden, so ist bei verzerrungsfreiem Kanal t1 = 0 und t2 = NT zu setzen.
  • Der erste Term der obigen Entscheidungsgröße Wi ist gleich der über das endliche Zeitintervall NT gebildeten Energie–Kreuzkorrelationsfunktion zwischen r(t) und si(t) an der Stelle τ = 0:
  • Der zweite Term gibt die halbe Energie des betrachteten Nutzsignals si(t) an, die zu subtrahieren ist. Die Energie ist gleich der AKF des Nutzsignals an der Stelle τ = 0:
  • Bei verzerrendem Kanal ist die Impulsantwort hK(t) nicht diracförmig, sondern beispielsweise auf den Bereich TKt ≤ +TK ausgedehnt. In diesem Fall muss für die beiden Integrationsgrenzen t1 = –TK und t2 = NT + TK eingesetzt werden.
 
 

Inhaltsverzeichnis
Seitenübersicht
Weiter: Nächste Seite
 
 
Persönliche Einstellungen
Downloads