Anstelle der Multiplikation mit Cosinus und Minus–Sinus wird hier eine digitale Filterung vorgenommen. gI(t) und gQ(t) sind die um π/2 phasenverschobenen Impulsantworten zweier transversaler Bandpassfilter mit gleicher Amplitudencharakteristik. Beide sind zueinander orthogonal, das heißt, dass das Integral des Produkts gI(t) · gQ(t) über eine Symboldauer den Wert 0 ergibt.
Die so erzeugten Signale sI(t) und sQ(t) werden zusammengeführt, durch einen Digital–Analog–Wandler in ein zeitkontinuierliches Signal gewandelt und die bei der D/A–Wandlung erzeugten unerwünschten hochfrequenten Anteile vor dem Aussenden durch einen Tiefpassfilter eliminiert.
Beim Empfänger wird das Signal r(t) zunächst mittels A/D–Wandler in ein zeitdiskretes Signal gewandelt und anschließend werden über zwei Finite–Impulse–Response–Filter (FIR–Filter) und nachgelagerte Entscheider die Inphase– und Quadratur–Symbole aI und aQ extrahiert.
CAP war der de–facto–Standard bei den anfänglichen ADSL–Spezifikationen bis 1996. Die Frequenzen bis 4 kHz wurden für POTS reserviert. Der CAP–ADSL–Aufwärtskanal belegte den Frequenzbereich von 25 kHz bis 160 kHz und der Abwärtskanal die Frequenzen von 240 kHz bis 1.5 MHz. Die folgende Grafik zeigt das Referenzmodell.
Ein Problem bei CAP lag daran, dass eine Verschlechterung der Kanalgüte dramatische Folgen auf die Übertragungsqualität hatte. Deshalb findet man CAP–ADSL nur noch bei einigen HDSL–Varianten.