Wegen der technisch deutlich einfacheren Realisierbarkeit fiel in Deutschland für ADSL und ADSL2+ die Entscheidung zugunsten
des Frequenzgetrenntlageverfahrens,
die generelle Reservierung des unteren Frequenzbereichs für ISDN.
Das Frequenzgleichlageverfahren wird zwar teilweise noch verwendet, aber eher selten.
Bei den ÜbertragungsverfahrenQAMundCAPwird die für DSL verfügbare Bandbreite nicht weiter zerlegt. Dagegen werden beim MehrträgerverfahrenDMTder Aufwärtskanal und der Abwärtskanal in NUp bzw. NDown Subkanäle (englisch: Bins) a 4.3125 kHz aufgeteilt. Außerdem ist zu dieser Grafik anzumerken:
Telefondienste (POTS bzw. ISDN) und xDSL liegen in verschiedenen Frequenzbändern, was die gegenseitigen Störungen im Bündelkabel minimiert. Das signalstärkere ISDN stört somit nicht das parallel laufende xDSL und umgekehrt.
Der untere Frequenzbereich bis 120 kHz wurde für ISDN (wahlweise POTS) reserviert. Dieser Wert ergibt sich aus der ersten Nullstelle des
ISDN–Spektrumsmit 4B3T–Codierung. Oberhalb von 120 kHz wird das ISDN–Spektrum vollständig unterdrückt.
Zur Trennung von Telefon– und xDSL–Signal wird an beiden Enden der Zweidrahtleitung ein
Splittereingesetzt, der je ein Tiefpassfilter und ein Hochpassfilter beinhaltet und auch die folgende Frequenzlücke bis 138 kHz berücksichtigt.
Nach dieser Belegungslücke folgt das ADSL–Upstream-Band von 138 kHz bis 276 kHz. Diese Bandbreite erlaubt die Übertragung von NUp = 32 Subträgern zu je 4.3125 kHz. Dieser Wert ergibt sich aus der Rahmenübertragungsgeschwindigkeit.
Die Beschreibung wird auf der nächsten Seite fortgesetzt.