Die xDSL–Spezifikationen lassen den Betreibern viele Freiheiten hinsichtlich der Bandbreitenbelegung. Zur notwendigen Richtungstrennung der xDSL–Signalübertragung nach
Abwärtsrichtung vom Anbieter zum Kunden (Downstream mit möglichst hoher Datenrate) und
Aufwärtsrichtung vom Kunden zum Anbieter (Upstream mit meist niedrigerer Datenrate)
wurden hierfür zwei Varianten standardisiert:
Beim Frequenzgetrenntlageverfahren werden die Datenströme für die beiden Richtungen in zwei voneinander getrennten Frequenzbändern übertragen mit dem Vorteil, dass zur Trennung der Übertragungsrichtungen ein einfaches Filter genügt, was die technische Realisierung vereinfacht.
Beim Frequenzgleichlageverfahren überlagern sich in einem bestimmten Teil die Spektren von Upstream und Downstream. Die Trennung erfolgt hier über eine Echokompensationsschaltung. Vorteile dieses Verfahrens sind der geringere Bandbreitenbedarf bei höheren (und damit stärker gedämpften) Frequenzen sowie eine größere Reichweite.
Die Grafik stellt diese beiden Möglichkeiten vergleichend gegenüber.
Grundsätzlich überlassen die Spezifikationen den Entwicklern/Betreibern die Entscheidung,
xDSL alleine auf der Teilnehmeranschlussleitung zu betreiben, oder
einen Mischbetrieb von xDSL mit den Telefondiensten POTS (Plain Old Telephone Service) oder ISDN (Integrated Services Digital Network) zu ermöglichen, und somit
den von den beiden Telefondiensten belegten unteren Frequenzbereich für xDSL auszuschließen oder auch zu belegen.