Abschnitt: 1.3 ISDN–Primärmultiplexanschluss
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Allgemeine Beschreibung (1)

Zunächst soll erklärt werden, wozu ein ISDN–Primärmultiplexanschluss gebraucht wird. Dieser wird nur als Anlagenanschluss (Punkt–zu–Punkt) angeboten. Diese Anschlussart besagt, dass man nur ein Gerät an den Netzabschluss anschließen kann, nämlich eine Telekommunikationsanlage, im Folgenden mit TK–Anlage abgekürzt.
Die Gründe für die Verwendung eines Anlagenanschlusses sind vielfältig:
  • Firmen, Behörden oder Krankenhäuser brauchen häufig eine Zentralrufnummer und einen Block von Durchwahlnummern. Meistens ist die Durchwahlnummer der Zentrale die „0”.
  • Die Zentralrufnummer ist 3– bis 5–stellig, eine Durchwahlnummerdanach ist 2– bis 5–stellig. Dies erlaubt die direkte Anwahlmöglichkeit eines Gesprächspartners von außen.
  • Das Telefonieren zwischen Mitarbeitern – also eine interne Verbindung – ist kostenlos.
Beispiel: Betrachten wir einen Betrieb in München, dessen Zentrale von außen über „089/4711 – 0” und intern mit „0” zu erreichen ist. Der Mitarbeiter X ist von außerhalb kostenpflichtig unter der Durchwahl „089/4711 – 432” zu erreichen und intern ohne Gebühren unter „432”.
Auch mit einem Basisanschluss – wie in Kapitel 1.2 beschrieben – kann ein solcher Anlagenanschluss als Punkt–zu–Punkt–Verbindung realisiert werden, wie in der Grafik dargestellt ist:
  • Ein Basisanschluss mit einem NTBA (UK0–Schnittstelle) bietet zwei Nutzkanäle (B1 und B2). Damit sind gleichzeitig zwei externe und maximal vier interne Gespräche möglich.
  • Ist dies zu wenig, so kann eine Telefonanlage über zwei oder mehr parallele UK0–Schnittstellen angeschlossen werden. Bei N Anschlussleitungen können dann gleichzeitig maximal 2N externe Gespräche geführt werden.
  • Dies macht allerdings nur bei kleineren Firmen Sinn, nämlich dann, wenn man mit bis zu acht Basisanschlüssen auskommt. Bei größerem Bedarf an Leitungen (oder an gleichzeitig geführten Gesprächen) ist der Primärmultiplexanschluss kostengünstiger.

 
 

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