Für die Zuweisung der Bandbreiten und der Frequenzbänder ist die International Telecommunication Union (ITU) zuständig. Bei UMTS gibt es kleine Abweichungen zwischen den europäischen und den ITU–Frequenzzuweisungen, da manche Frequenzbänder schon von anderen Mobilfunksystemen belegt sind. In der Grafik sind die europäische (unten) sowie die ITU–Frequenzzuweisung (oben) dargestellt.
Hierbei bedeuten:
GSM 1800 – Frequenzband für den Downlink des GSM 1800,
SAT – satellitengestützte Systeme, jeweils 30 MHz für Uplink und Downlink,
DECT – Digital Enhanced Cordless Telecommunications (Schnurlostelefon–
Standard),
UTRA–FDD – UMTS Terrestrial Radio Access–Frequency Division Duplex,
UTRA–TDD – UMTS Terrestrial Radio Access–Time Division Duplex.
UTRA–FDD (oder kurz FDD) besteht aus 12 gepaarten Uplink– und Downlink–Frequenzbändern zu je 5 MHz Bandbreite. Die Frequenzbänder liegen in Europa zwischen 1920 und 1980 MHz im Uplink sowie zwischen 2110 und 2170 MHz im Downlink.
Dagegen besteht UTRA–TDD (oder kurz TDD) aus 5 Frequenzbändern zu je 5 MHz Bandbreite, in denen mittels Zeitmultiplex sowohl Uplink– als auch Downlink–Daten übertragen werden sollen. Für TDD sind die Frequenzen zwischen 1900 und 1920 MHz (vier Kanäle) und zwischen 2020 und 2025 MHz (ein Kanal) reserviert. Das Band zwischen 2010–2020 wurde noch nicht lizenziert und wird deswegen in Deutschland ebenfalls noch nicht genutzt.