Anforderungen an Mobilfunksysteme der dritten Generation
Die wichtigste Motivation zur Entwicklung von Mobilfunksystemen der dritten Generation war die Erkenntnis, dass die Systeme der zweiten Generation den Bandbreitenbedarf zur Nutzung multimedialer Dienste nicht zufrieden stellen konnten. Die Grafik zeigt die Entwicklung der Mobilfunksysteme seit 1995 hinsichtlich Leistungsfähigkeit bzw. Datenübertragungsrate. Die für HSPA angegebenen Datenraten sind für 2006/2007 realistisch. Bis Ende 2008 ist mit einer Erhöhung bis zum Faktor 2.5 zu rechnen. In den Spezifikationen werden dagegen für den Uplink 5.8 Mbit/s und für den Downlink 14.4 Mbit/s deutlich höhere Maximalwerte genannt, die aber in der Praxis wohl nicht erreichbar sein werden.
Die Mobilfunksysteme der dritten Generation sollen über eine größere Bandbreite und eine genügende Reserve an Leistungsfähigkeit verfügen, um auch bei den stetig wachsenden Anforderungen eine hohe Dienstgüte gewährleisten zu können.
Bei der Entwicklung der Systeme der dritten Generation hat die International Telecommunication Union (ITU) eine wichtige Rolle gespielt. Sie hat unter anderem einen Anforderungskatalog erstellt, der ihre Eigenschaften festlegte. Dieser Anforderungskatalog umfasst folgende Rahmenbedingungen:
Hohe Datenraten von 144 kbit/s (Standard) bis 2 Mbit/s (In-door),
symmetrische und asymmetrische Datenübertragung (IP–Dienste),
leitungsvermittelte (circuit–switched) und paketvermittelte (packed–switched) Übertragung,
hohe Sprachqualität und hohe Spektraleffizienz,
nahtloser Übergang von Systemen der zweiten Generation,
globale Erreichbarkeit und Verbreitung,
Anwendungen unabhängig vom verwendeten Netz (Virtual Home Environment).